Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse

Arbeitsgemeinschaften und Ausschüsse

Ein Bundestagsauschuss besteht immer aus einer Gruppe von Abgeordneten aller Fraktionen, aufgeteilt entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament,die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigen. Zu Beginn jeder Legislaturperiode werden die ständigen Ausschüsse neu benannt und besetzt. Das Grundgesetz schreibt lediglich einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor, ansonsten hat der Bundestag freie Hand bezüglich der Benennung der Ausschüsse. So kann es auch sein, dass die Anzahl der Ausschüsse von Legislaturperiode zu Legislaturperiode stark schwankt. In dieser Legislaturperiode gibt es 23 Ausschüsse. Die Anzahl der Mitglieder ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich und richtet sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.

Ein jeder Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern, welche auch wiederum alle einen Stellvertreter haben. Neben den Vorsitzenden nehmen die Obleute eine wichtige Position ein. Sie vertreten ihre Fraktion im Ausschuss, bestimmen also den Kurs der Fraktion maßgeblich mit und sind somit einerseits Ansprechpartner für die Fraktionsführung, andererseits aber auch Schlichtungsinstanz, wenn es zu Konflikten kommt.

Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheidet die Fraktionsführung, wobei aber durchaus versucht wird, auf die Wünsche der Abgeordneten einzugehen. Dabei wird angestrebt, dass möglichst jeder Abgeordnete nur Mitglied in einem ständigen Ausschuss ist.

Außerdem kann ein Ausschuss zur Vorbereitung und Unterstützung seiner Arbeit Unterausschüsse bilden, die sich dauerhaft mit Teilgebieten des Ausschusses beschäftigen.

Für jeden Bundestagsauschuss gibt es zusätzlich Arbeitsgruppen, kurz AGs, einer jeden Fraktion, in welchen im Vorfeld fraktionsintern die Thematiken diskutiert werden.