Bundestag ändert Gesetze wegen Autozug Sylt

06.07.2016

Mit mehreren Gesetzesänderungen reagiert der Deutsche Bundestag in dieser Woche auf schlechte Erfahrungen in den vergangenen Monaten beim Autozug Sylt. Auf entsprechende Änderungen hatte nsich die Koalitionsfraktionen am gestrigen Dienstag verständigt, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing mit.

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich beschließen. Dabei geht es in erster Linie um Änderungen der Eisenbahnregulierung, um europäisches Recht umzusetzen. Dabei werden vier Aspekte neu geregelt, die für den Bahnverkehr auf Sylt wichtig sind, erläutert Liebing.

Zum einen wird die Möglichkeit klargestellt, dass der Betreiber von Schienenwegen, also DB Netz, eine Trassenzuweisung wieder kündigen kann, wenn innerhalb eines Monats nach Beginn einer Netzfahrplanperiode oder dem vereinbarten Nutzungsbeginn ganz oder teilweise der Verkehr nicht aufgenommen wird. Damit sollen nach Liebings Angaben die unangenehmen Erfahrungen, dass sich ein Betreiber um Trassen bewirbt, sie anschließend aber nicht nutzt und so die Erreichbarkeit der Insel einschränkt, in der Zukunft verhindert werden.

Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass DB Netz künftig bei überlasteten Schienenwegen Vorrangkriterien aufstellen kann. Eine besondere Dringlichkeit für derartige Vorrangkriterien soll insbesondere dann gegeben sein, wenn die Funktionsfähigkeit eingerichteter Taktsysteme im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr unmittelbar gefährdet ist. Gleichzeitig wird die Bedeutung des Schienenpersonennahverkehrs noch einmal gestärkt, indem der Betreiber der Schienenwege dem vertakteten Schienenpersonennahverkehr Vorrang einräumen kann. Dies ist für den Bahnverkehrauf Sylt wichtig, um die Pendlerverkehre besser abzusichern.

Schließlich wird auch geregelt, dass der Betreiber von Schienenwegen bei der Trassenzuweisung mit dem Betreiber von Serviceeinrichtungen wie Bahnhöfen zusammenarbeiten muss. Damit soll verhindert werden, dass mehr Trassen vergeben werden, als z.B. Rangierkapazitäten in Bahnhöfen vorhanden sind. Auch dies hatte auf Sylt aktuell zu Problemen geführt.

Ingbert Liebing: „Die zum Teil chaotischen Verhältnisse im Bahnverkehr von und nach Sylt hatten den Handlungsbedarf aufgezeigt, dass der gesetzliche Rahmen, der für ganz Deutschland angemessen gewesen sein mag, für die spezielle Situation auf Sylt nicht passte. Hier ist eine Insel, auf der in der Saison über 100.000 Menschen leben, von einer einzigen Bahnstrecke existenziell abhängig. Da muss die Versorgung reibungslos klappen. Dies ist nach den vergangenen Monaten nicht mehr der Fall gewesen. Auch die aktuellen Verhältnisse beim Autozug, dass vergebene Trassen über Monate hinweg nicht bedient werden und so die Erreichbarkeit der Insel deutlich eingeschränkt ist, sollen damit verhindert werden. Dies sind wichtige Ergebnisse im Interesse der Insel Sylt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Eine weitere Änderung, die während der Verhandlungen zunächst erreichbar erschien, wird nun allerdings doch nicht beschlossen. „Er habe sich dafür eingesetzt, dem Land die Möglichkeit zu geben, Autozugverkehre auszuschreiben. Da in diesem Zusammenhang weitergehende Forderungen gestellt wurden, gab es am Ende keine Einigung in diesem Bereich“, so Liebing. Offenbar habe die Landesregierung überzogene Forderungen gestellt, die zu gegenteiligen Reaktionen geführt hatten, so Liebing. Dies sei bedauerlich, da mit der Ausschreibungsmöglichkeit das Land auch Qualitätskriterien für den Autozug hätte festlegen können, z.B. Kapazitäten oder die Beförderung von Lkw´s und Wohnwagen oder Wohnmobilen. Dieses Problem werde mit den jetzt beschlossenen Änderungen noch nicht gelöst.

„Insgesamt bedeuten die Gesetzesänderungen, die der Bundestag jetzt beschließt, einen deutlichen Schritt nach vorn, um Verlässlichkeit im Bahnverkehr für Sylt abzusichern“,betonte der CDU-Politiker abschließend.