Bundestag beschließt: Zweigleisiger Ausbau zwischen Niebüll und Klanxbüll

02.12.2016

Der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke zwischen Niebüll und Klanxbüll ist am heutigen Freitag (2. Dezember 2016) auf Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in das Schienenwegeausbaugesetz aufgenommen worden, das der Deutsche Bundestag heute beschlossen hat. „Dies ist ein wesentlicher Durchbruch, weil damit der Bund erstmalig seine Zuständigkeit für diesen Streckenabschnitt anerkannt hat. Das Spiel der wechselseitigen Verantwortungszuweisung zwischen Land und Bund hat damit ein Ende. Diese Entscheidung kann gar nicht hoch genug bewertet werden“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing, MdB, zur heutigen Parlamentsentscheidung.

Konkret geht es darum, dass das Projekt des zweigleisigen Ausbaus in den „potenziellen Bedarf“ aufgenommen wird. Auf dieser Basis werden Planungen und Kostenberechnungen erstellt, um den Wirtschaftlichkeitsnachweis der Maßnahme zu erbringen. Nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums gäbe es keine Zweifel, dass diese Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden könne, so Liebing. Dann könne das Projekt auch in den vordringlichen Bedarf aufrücken.

Für Nordfriesland seien auch Projekte des Fernstraßenausbaugesetzes wichtig, das der Deutsche Bundestag heute ebenfalls beschlossen hat. So sei darin der Ausbau der B5 mit den vier Ortsumgehungen nördlich von Husum im vordringlichen Bedarf enthalten. Der dreistreifige Ausbau zwischen Tönning und Husum werde außerhalb des Bundesverkehrswegeplans und dieser Ausbaugesetze geplant.

In das Fernstraßenausbaugesetz ist auch die Ortsumgehung für Tating im Zuge der B202 aufgenommen worden. Dieses Projekt war ursprünglich nicht im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes enthalten gewesen, weil es fälschlicherweise zusammen mit einer Ortsumgehung für Garding, die gar nicht anstehe, von der Landesregierung in Kiel beim Bundesverkehrsminister angemeldet worden sei, so Liebing. Dieser Fehler war bereits im Rahmen der Regierungskonsultationen ausgeräumt und die Ortsumgehung für Tating in den Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden.

Das Fernstraßenausbaugesetz und das Bundesschienenwegeausbaugesetz setzen den Bundesverkehrswegeplan um, mit dem die Bundesregierung eine Planungsgrundlage für die großen Verkehrsprojekte bis zum Jahr 2030 geschaffen hat. „Dabei handelt es sich nicht wie in früheren Jahren um einen Wunschkatalog, sondern der Bundesverkehrswegeplan und die darauf aufbauenden Ausbaugesetze berücksichtigen die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel, die in den kommenden Jahren auf Rekordhöhen steigen werden. Damit können auch die Projekte an der Westküste realisiert werden, wenn die Landesregierung in Kiel endlich die Voraussetzungen dafür schafft, zügig plant und Baurecht herbeiführt“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.