Dauerhafte Regelung für kommunale Aufwandsentschädigungen

27.08.2014

Liebing: Dauerhafte Regelung für kommunale Aufwandsentschädigungen steht auf der Tagesordnung

Zur Presseberichterstattung über Rentenkürzungen bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der als kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Thema befasst ist: „Das Verhalten der Deutschen Rentenversicherung in dem dargestellten Fall ist mehr als ärgerlich. Schließlich ist die Rechtslage seit mehreren Jahren klar, dass eine Anrechnung von Aufwandsentschädigungen bei vorgezogenen Altersrenten nicht erfolgt. Diese Regelung haben wir gerade im Deutschen Bundestag – u.a. auch auf meine Initiative hin - im Zusammenhang mit dem Rentenpaket um weitere zwei Jahre verlängert. Sonst hätte gedroht, dass gerade bei denen, die jetzt vorzeitig mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können, Aufwandsentschädigungen aus kommunalen Ehrenämtern teilweise gegengerechnet werden.

Jetzt gilt die Regel, dass keine Anrechnung erfolgt, bis 2017. Damit ist Handlungsbedarf gegeben, noch in dieser Wahlperiode eine dauerhafte Regelung herbei zu führen. Das Thema steht auf der Tagesordnung und soll im Zusammenhang mit flexibleren Übergängen zwischen Beruf und Rente neu aufgegriffen werden.

Hintergrund für dieses Thema ist, dass bei vorgezogenem Renteneintritt Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner bestehen. Insofern erfolgt die Verrechnung von Aufwandsentschädigungen nicht bei Berufstätigen und auch nicht bei denen, die die reguläre Altersrente beziehen. Das Thema der Verrechnung von Aufwandsentschädigungen gibt es nur bei Frührentnern. Ohne die vom Bundestag beschlossene Ausnahmeregelung hätte auch gedroht, dass faktisch Frührentner eine geringere Aufwandsentschädigung für den gleichen Aufwand bekommen als Berufstätige oder reguläre Rentner. Das kann niemand vertreten.

Grundsätzlich ist es richtig, dass es bei vorzeitigem Renteneintritt Hinzuverdienstgrenzen gibt. Schließlich ist es nicht sinnvoll, dass Menschen zwar vorzeitig in Rente gehen, Abschläge zwar in Kauf nehmen, aber durch Hinzuverdienst am Ende mehr verdienen als durch volle Arbeitstätigkeit. Dies würde auch Arbeitgebern Tür und Tor öffnen, sich von Personalkosten zu Lasten der Sozialkassen zu befreien.

Allerdings bedarf es einer gesetzlichen  Klarstellung, dass Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter keinen Hinzuverdienst darstellen. Schließlich wird niemand ehrenamtlicher Bürgermeister, um damit  Geld zu verdienen. Wie das Wort schon sagt: Es wird der mit dem Amt verbundene Aufwand entschädigt. Im Übrigen gilt dieses Thema nicht nur für Kommunalpolitiker, sondern auch für andere kommunale Ehrenbeamte wie z. B. die Wehrführer der freiwilligen Feuerwehren.

Bisher haben sich alle Bundessozialminister dagegen gewehrt, hier Änderungen beim Begriff des „Hinzuverdienstes“ vorzunehmen. Es bedarf noch weiterer Überzeugungsarbeit, um zu einer dauerhaften befriedigenden Lösung zu kommen. Schließlich wollen wir das Ehrenamt fördern und stärken und nicht neue Hürden aufbauen.“