EEG-Anhörung im Wirtschaftsausschuss: Handlungsbedarf ist deutlich geworden

02.06.2014

Fünfeinhalb Stunden lang hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages in einer Expertenanhörung über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beraten. Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, nahm als Ausschussmitglied an der Anhörung teil. Sein Fazit:

"Die Anhörung hat zum einen eine grundsätzliche Unterstützung dafür ergeben, dass das geltende EEG einer Überarbeitung bedarf. In etlichen Detailfragen ist aber noch Handlungsbedarf gegeben, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch zu verbessern", erklärte Ingbert Liebing.

Einer von 30 Experten war auch Dr. Martin Grundmann, Geschäftsführer der ARGE Netz GmbH aus Nordfriesland, der zur künftigen Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien Stellung nahm und für eine Änderung des "atmenden Deckels" bei der geplanten Windkraftvergütung warb. Dr. Grundmann war auf Anregung von Ingbert Liebing als Experte in den Bundestagsausschuss eingeladen worden.

"Wichtigster Aspekt für die jetzt stattfindenden Verhandlungen innerhalb der Koalition und des Parlamentes ist ein verbesserter Vertrauensschutz für fortgeschrittene Projekte. Experten von verschiedener Seite haben hierzu Nachbesserungsbedarf eingefordert", erklärte Ingbert Liebing. Der Stichtag des 22. Januar 2014, zu dem Genehmigungen für Projekte vorliegen müssen, um nach altem EEG abgewickelt zu werden, sei nicht sachgerecht angesichts langer Planungsvorläufe insbesondere bei Windkraftprojekten. Aber auch die Ausgestaltung des atmenden Deckels bei der Windkraftvergütung, die kritische Höchstbemessungsleistung, mit der EEG-Vergütungen für Biogasanlagen bedeckelt werden, und die Vermarktungsformen erneuerbaren Energien seien wichtige Aspekte der aktuellen Beratungen über das neue EEG, erläuterte Ingbert Liebing.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete wies darauf hin, dass bereits in den vergangenen Monaten deutliche Verbesserungen gegenüber ersten Gesetzentwürfen erreicht werden konnten. Dazu gehören nach Liebings Auffassung insbesondere die Korrektur der Windkraftvergütung nach dem Referenzertragsmodell und die Festlegung, dass der neu geplante Ausbaukorridor für Windkraft als Netto-Zubau den Ersatz alter Anlagen durch Repowering außen vor lasse. "Dies sind insbesondere für uns an der Küste in Nordfriesland und Dithmarschen, aber auch für Schleswig-Holstein insgesamt wichtige gute Ergebnisse", erklärte Ingbert Liebing abschließend.