Finanzierung der Schulbegleiter

01.07.2014

Zur heutigen Einigung des Städteverbandes und des Landkreistages mit der Landesregierung zur übergangsweisen Finanzierung der Schulbegleiter für das Schuljahr 2014/2015 erklärt der Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB:

„Die Einigung zwischen dem Städtetag und dem Landkreistag mit der Landesregierung über die Fortführung der Schulbegleitung zeigt das hohe Verantwortungsbewusstsein der Kommunen, die schon in der Vergangenheit die Finanzierung der Schulbegleitung allein geleistet hatten. Die Kommunen leisten freiwillig zusätzliche Aufgaben. Dabei wäre schon bisher das Land in der vorrangigen Verantwortung gewesen, wie das Landessozialgericht in seinem Urteil festgestellt hat. Inklusion in Schleswig-Holstein darf eben nicht auf dem Rücken der Eltern, der Kinder mit Behinderung und den Kommunen betrieben werden. Es ist gut, dass jetzt eine „Übergangslösung“ gefunden wurde, die die betroffenen Eltern nicht länger verunsichert.

Es wird höchste Zeit, dass die Landesregierung ihre Hausaufgaben macht, ein Konzept erstellt und den Kommunen endlich das Geld für die Schulbegleitung zur Verfügung stellt. Eine anteilige Finanzierung kann keine Dauerlösung sein. Nach der Landesverfassung ist das Land zum vollständigen Kostenausgleich verpflichtet, wenn den Kommunen neue Aufgaben übertragen werden. Dies ist hier ohne Zweifel der Fall.“