Geburtshilfe mit Hebammen erhalten

15.08.2014

Über die Situation der Hebammen informierten sich die CDU-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, Ingbert Liebing, im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Klaus Jensen, gemeinsam mit der CDU-Kreistagsabgeordneten Telse Jacobsen im Gespräch mit freiberuflichen Hebammen aus Nordfriesland.

Das Fazit: „Auch wenn es bereits viele Anstrengungen gibt, die Lage der freiberuflichen Hebammen zu verbessern, um eine flächendeckende und wohnortnahe Geburtshilfe mit Hebammen sicherzustellen, besteht noch weiterer Handlungsbedarf“, so die CDU-Politiker.

Birgit Ute Petersen, Hebamme in Bredstedt und aktiv im Deutschen Hebammenverband, hatte gemeinsam mit Kolleginnen aus anderen Regionen Nordfrieslands über die aktuelle Lage berichtet. Die ist gekennzeichnet von einer in den jüngsten Jahren massiv gestiegenen finanziellen Belastung durch steigende Haftpflichtprämien. Die wiederum sind nicht die Folge vermehrter Schadensfälle, sondern deutlich gestiegener Schadenssummen pro Fall, die die Versicherungen zu leisten haben. Seit Juli liegt die Jahresprämie bei 5.091 Euro für Hebammen, die auch in der Geburtshilfe tätig sind. Allein in diesem Jahr betrug die Steigerung ca. 20 Prozent. „Diese 800 Euro Prämiensteigerung wird durch die Verständigung mit den Krankenkassen über eine höhere Refinanzierung nur zu einem Teil gedeckt; das Problem steigender Haftpflichtprämien ist weiterhin nicht gelöst“, erläuterte Birgit Ute Petersen. Dies gilt insbesondere für Hebammen in ländlichen Regionen mit wenigen Geburten. Erst im kommenden Jahr steht ein Sicherstellungszuschlag zur Verfügung, der im Grundsatz vom Deutschen Bundestag vor der Sommerpause beschlossen wurde. Über die konkrete Ausgestaltung verhandeln jetzt die Hebammenverbände auf Bundesebene mit den Krankenkassen.

Den Beschluss des Deutschen Bundestages, der sehr kurzfristig auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe zustande gekommen war, wertete Liebing als Zeichen dafür, dass in Berlin das Interesse groß sei, eine flächendeckende Versorgung durch Leistungen der Hebammen zu erhalten.

Die Abgeordneten äußerten Verständnis für den Wunsch der Hebammen nach mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit. „Insofern besteht weiterer Handlungsbedarf“, bestand Einigkeit in der Einschätzung.

Vor diesem Hintergrund werteten die Gesprächsteilnehmer es als ein gutes Zeichen, dass der Kreis Nordfriesland wie in früheren Jahren 10.000 Euro im Kreishaushalt zur Verfügung gestellt haben, um die finanzielle Belastung der Hebammen abzufedern. Über die Verwendung des Geldes finden jetzt Gespräch statt, die auch die jüngsten Beschlüsse auf Bundesebene einbeziehen. Zielsetzung müsse es aber auch sein, eine dauerhafte Finanzierung generell zu sichern, ohne auf Hilfsgelder des Kreises zurückgreifen zu müssen, so das gemeinsame Fazit.