Gesetz gegen Fracking auf Eis

01.07.2015

Mit Bedauern reagiert der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, auf das Scheitern der Verhandlungen über ein Gesetz gegen Fracking im Deutschen Bundestag. „DerGesetzentwurf der beiden SPD-Minister Gabriel und Hendricks war in den Verhandlungen noch einmal entscheidend verschärft worden. Dieses Gesetz gegen Fracking wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand, nachdem Fracking weitgehend rechtlich erlaubt ist. Umso mehr ist es bedauerlich, dass die SPD noch weitergehende Änderungen am Gesetzentwurf ihrer eigenen Minister verlangt hat, über die es nun keine Verständigung gibt. Mit dem Scheitern des Gesetzes bleibt Fracking weitgehend erlaubt“, stellte Liebing mit Bedauern fest.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah deutliche Verbesserungen für den Schutz von Grund- und Trinkwasser, von Natur und Gesundheit der Menschen vor. So sollte Fracking nach dem Gesetzentwurf in allen für die Trinkwassergewinnung sensiblen Gebieten ohne Einschränkung verboten werden. Auch außerhalb der sensiblen Gebiete sollte ein flächendeckendes Verbot erfolgen. Die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Tiefenbegrenzung von 3.000 Metern, nach der Fracking unterhalb von 3.000 Metern Tiefe eingesetzt werden könnte, sollte ebenfalls fallen. Kriterium für den Ausschluss vonFracking sollte jeweils die Gesteinsformation sein. Auch eine Geltung des Frackingverbotes für Öl wie für Gas war in den Verhandlungen weitgehend erreicht worden. Für Liebing zählte als wichtigstes Ergebnis, dass nach dem Gesetzentwurf die Wasserbehörden ein Vetorecht gegen jeden Antrag auf Fracking bekommen sollten. Damit würde der Vorrang des Bergrechtes beendet werden.

„Alle diese in den Verhandlungen erreichten Ergebnisse sind allemal besser als der jetzige Zustand, nach dem Fracking erlaubt ist“, stellte Ingbert Liebing fest. Deshalb sei es bedauerlich, dass die Koalitionsfraktionen sich nicht verständigen konnten, wie mit wissenschaftlichen Forschungsergebnissen umzugehen sei.

Strittig sei nach wie vor, ob nach Abschluss von wissenschaftlichen Untersuchungen das Parlament erneut beteiligt werden soll, bevor eine endgültige Entscheidung zu Fracking getroffen wird. Diese Entscheidung würde in ca. fünf Jahren nach Auswertung von einigen wenigen Forschungsvorhaben anstehen. Persönlich halte Liebing diesen „Parlamentsvorbehalt“ für richtig. Allerdings sei diese Frage für ihn nicht so entscheidend, als dass daran eine gesetzliche Regelung gegen Fracking scheitern müsse.

„Das Schlechteste ist der jetzige Zustand, weil damit kein ausreichender Schutz von Grund- und Trinkwasser, von Natur und Gesundheit der Menschen vor Risiken des Frackings gewährleistet wird. Deshalb ist es wichtig, dass im Herbst in einem neuen Anlauf eine Verständigung für ein Gesetz gegen Fracking erreicht wird“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.