Gesetz gegen Fracking sichert Schutz von Grund- und Trinkwasser

24.06.2016

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag, 24.06.2016, nach mehrjährigen Vorarbeiten ein Gesetz gegen Fracking beschlossen. „Endlich“, kommentiert der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord und CDU-Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein, Ingbert Liebing, MdB, den heutigen Beschluss.

In dieser Woche hatten die Koalitionsfraktionen einen Durchbruch erzielt und sich auf weitgehende Verschärfungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks verständigt. Die Verschärfungen erfolgten auf Initiative aus den Koalitionsfraktionen heraus.

Nach bisheriger Rechtslage ist Fracking weitgehend erlaubt. Das unkonventionelle Fracking in bestimmten Gesteinsformationen sei jedoch in Deutschland nicht erforscht und beinhalte Risiken für Grund- und Trinkwasser. „Diese Risiken werden jetzt definitiv ausgeschlossen. Damit erhält der Schutz von Grund- und Trinkwasser und der Gesundheitsschutz eindeutig Priorität“, erklärte Ingbert Liebing.

Eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes hätte bedeutet, dass der jetzige Rechtsstand mit weitgehenden Rechtsansprüchen zum Einsatz von Fracking fortbestanden hätte. Dies wäre aus seiner Sicht unverantwortlich gewesen. Deshalb werte er den heutigen Gesetzesbeschluss im Deutschen Bundestag als gutes Ergebnis nach langen und schwierigen Verhandlungen. „Die Risiken sind gebannt, wir schaffen Sicherheit“, so das abschließende Fazit des CDU-Politikers.