Hygieneerlass der Landesregierung gefährdet Getränkeverkauf

13.04.2017

"Was für ein bürokratischer Unsinn", stöhnt Karl-Peter Tadsen, Getränkegroßhändler mit Unternehmensstandorten in Husum und in Bredstedt. Ein neuer Erlass aus dem Umweltministerium in Kiel treibt ihn um. Dabei geht es um neue Anforderung an mobile Schankwagen, wie sie regelmäßig bei Veranstaltungen eingesetzt werden. 30 solche mobile Schankwagen betreibt der mittelständische Unternehmer, die bei Dorffesten, beim Ringreiten, bei Veranstaltungen der Landjugend, Vereinsaktivitäten oder bei privaten Veranstaltungen eingesetzt werden. Die Anforderungen würden in seinem Betrieb Kosten von an die 100.000 Euro auslösen, wenn alle Wagen entsprechend dem Erlass des Umweltministers nachgerüstet werden müssten.

Konkret geht es darum, dass bei allen mobilen Schankwagen künftig gefordert wird, dass ein eigenes Handwaschbecken für fließend kaltes und warmes Wasser vorhanden sein muss. "Bei Wagen, aus denen heraus Essen ausgegeben wird, ist dies eine sinnvolle Selbstverständlichkeit. Wo es nur um Getränke geht, ist dies völlig überzogen", zeigt sich Tadsen überzeugt. In ganz Deutschland gibt es nach Informationen seines Fachverbandes kein anderes Bundesland, das so weitgehende Anforderungen stellt. Die Folge: Mobile Schankwagen von überregional tätigen Brauereien könnten künftig in Schleswig-Holstein nicht mehr eingesetzt werden. Das betrifft gerade Großveranstaltungen wie die Husumer Hafentage oder besondere touristische Events auf Sylt oder den anderen Inseln, wo nicht die ortsansässigen Mittelständler, sondern die Brauereien selbst die Stände ausstatten.

Tadsen hatte sich auch beim Ministerpräsidenten Albig über diesen "bürokratischen Unfug" beschwert. Über die Antwort zeigt sich Tadsen enttäuscht. Herr Albig hat sich offenkundig mit der Sache gar nicht beschäftigt. Als Antwort habe er nur eine Mitteilung der Staatssekretärin im Umweltministerium erhalten, die die Regelung verteidigt.

Nach dieser enttäuschenden Reaktion der Landesregierung habe er die CDU-Bundes- und Landtagsabgeordneten Ingbert Liebing und Klaus Jensen um Unterstützung gebeten, die dem Unternehmen in Husum jetzt einen Besuch abstatteten und sich vor Ort informierten. Liebing und Jensen zeigten sich überzeugt, dass der Erlass des Umweltministers Habeck völlig überzogen sei. Die Begründung für den Erlass wollen sie nicht akzeptieren. Grundlage sei eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004. Seitdem habe es keine Probleme mit der bisherigen Verfahrensweise gegeben, für Hygiene sei immer gesorgt gewesen. Nach 13 Jahren jetzt eine solche überzogene Regelung ohne Vorwarnung in Kraft zu setzen sei nicht sachgerecht, erklärten die CDU-Politiker. Sie nahmen dieses Thema als weiteren Beleg dafür, dass "diese Landesregierung nur am grünen Tisch nach bürokratischen Maßstäben entscheidet, fernab von der Lebenswirklichkeit der Menschen", so Klaus Jensen.

Klaus Jensen kündigte direkte Kontaktaufnahme mit dem Umweltminister an. Habeck muss die Restlaufzeit seiner Amtszeit als Minister nutzen, um dieses Thema schnell vom Tisch zu bringen, bevor die Sommersaison beginnt, wenn die meisten Feste mit mobilen Schankwagen stattfinden. "Hier ist Eile geboten", so Jensen.

Ingbert Liebing hatte bereits Wirtschaftsminister Meyer auf dieses Thema persönlich angesprochen. "Mit seiner Zuständigkeit für den Tourismus muss er Habeck auf die Spur bringen und ihm klar machen, dass diese Regelung den Tourismus im Land nachhaltig schadet, wenn bestimmte Veranstaltungen nicht mehr stattfinden können, weil mobile Schankwagen kurzfristig aus dem Verkehr gezogen werden müssen oder überregionale Anlagen in Schleswig-Holstein nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Jetzt sind klare Entscheidungen geboten", so Liebing.