Inklusion nicht auf dem Rücken der Eltern, Kinder und Kommunen betreiben!

23.06.2014

In seiner jüngsten Sitzung setzte sich der Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein mit der gescheiterten Inklusionspolitik der Landesregierung im Bereich der Schulen kritisch auseinander. Ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 21.02.2014 und die Beschlüsse des Koalitionsausschuss vom 16.06.2014 bilden die Grundlage für einen Beschluss (s. u.). Dazu der Landesvorsitzende Ingbert Liebing, MdB:

„Die KPV Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, unverzüglich ein schlüssiges und überzeugendes Inklusionskonzept für Schulen vorzulegen. Ziel muss es sein, >Hilfe aus einer Hand< zu leisten und eine weitere Zersplitterung in Schulassistenz, Schulbegleitung und Schulsozialarbeit zu verhindern. Inklusion in Schleswig-Holstein darf nicht weiter auf dem Rücken der Eltern, der Kinder und der Kommunen betrieben werden. Die betroffenen Eltern dürfen nicht länger verunsichert werden. Weil dieses Thema eine so hohe Bedeutung hat, werden die CDU-Kommunalpolitiker es zum Hauptthema im Rahmen ihrer Landesversammlung am 17. September 2014 machen“, so Landesvorsitzender Ingbert Liebing.

Die KPV macht in ihrem Beschluss deutlich, dass die Landesregierung den rechtlichen Rahmen, den das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 21.02.2014 gibt, genauso einhalten muss, wie das in der Landesverfassung abgesicherte Konnexitätsprinzip. „Schon in den vergangenen Jahren haben die Kommunen als Schulträger sowohl mit den baulichen Voraussetzungen als auch mit der Finanzierung der Schulbegleiter große Anstrengungen für die Umsetzung der Inklusion geleistet, während das Land seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Dies muss sich endlich ändern.“

Im Beschluss fordert die CDU-Kommunalpolitiker aufgrund der aktuellen Diskussion, dass insbesondere in Bezug auf die Schulbegleitung eine mit den Kommunen abgestimmte Finanzierungsvereinbarung auf Grundlage des Urteils des LSG so schnell wie möglich abzuschließen sei.

„Das Land steht in einer doppelten Finanzierungsverantwortung. Es muss einerseits die originären schulischen Aufgaben selbst wahrnehmen und finanzieren, andererseits aber auch nach dem Konnexitätsprinzip die Aufgaben finanzieren, die sich aus dem Schulgesetz und der Inklusion in der Schule als neue kommunale Zuständigkeit ergeben. Nach der Verfassung ist das Land zum Kostenausgleich verpflichtet, wenn den Kommunen neue Aufgaben übertragen werden“, stellte Liebing abschließend klar.

Beschluss des KPV-Landesvorstandes, 18. Juni 2014

Inklusion nicht auf dem Rücken der Eltern, Kinder und Kommunen

Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein (KPV) fordert die Landesregierung auf, ein schlüssiges und überzeugendes Inklusionskonzept für Schulen unverzüglich vorzulegen. Ziel muss es sein, „Hilfe aus einer Hand“ zu leisten und eine weitere Zersplitterung in Schulassistenz, Schulbegleitung und Schulsozialarbeit zu verhindern. Dabei muss die Landesregierung den rechtlichen Rahmen, den das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 21.02.2014 gibt, genauso einhalten, wie das in der Landesverfassung abgesicherte Konnexitätsprinzip.

Schon in den vergangenen Jahren haben die Kommunen als Schulträger sowohl mit den baulichen Voraussetzungen als auch mit der Finanzierung der Schulbegleiter große Anstrengungen für die Umsetzung der Inklusion geleistet, während das Land seiner Verantwortung nicht gerecht geworden ist. Dies muss sich endlich ändern.

Insbesondere in Bezug auf die Schulbegleitung ist eine mit den Kommunen abgestimmte Finanzierungsvereinbarung auf Grundlage des Urteils des LSG so schnell wie möglich abzuschließen.

Das Land steht in einer doppelten Finanzierungsverantwortung: Zum einen muss es die originären schulischen Aufgaben selbst wahrnehmen und finanzieren, wie es das Urteil des LSG aussagt. Zum anderen muss das Land nach dem Konnexitätsprinzip aber auch die Aufgaben des Schulträgers und als Sozialhilfeträger finanzieren, die sich aus dem Schulgesetz und der Inklusion in der Schule als neue kommunale Zuständigkeit ergeben. Nach der Verfassung ist das Land zum Kostenausgleich verpflichtet, wenn den Kommunen neue Aufgaben übertragen werden.

Zur Finanzierung kann der Entlastungsanteil der Länder durch die vollständige Übernahme der BAföG-Zahlungen durch den Bund verwendet werden.