Keine vorsätzliche Zuwanderung in die Sozialsysteme

14.10.2013

Zum Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 10.10.2013 zum Hartz IV-Anspruch für arbeitssuchende EU-Ausländer erklärt der Bundestagsabgeordnete von Nordfriesland und Dithmarschen Nord und Bundesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU/CSU (KPV) Ingbert Liebing, MdB:

"Wenn dieses Urteil bestehen bleibt, ist mit erheblichen zusätzlichen Lasten für die Kommunen und den Bund zu rechnen. Eine gezielte Zuwanderung in unsere Sozialsysteme darf es nicht geben. Auch wenn es sich bei dem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handelt, könnte dieses Urteil für die Betroffenen geradewegs als Ermunterung aufgefasst werden. Im Interesse unseres Landes können wir nur auf die Revision vor dem Bundessozialgericht hoffen.

Wir brauchen keine zusätzlichen Anreize zur vorsätzlichen Zuwanderung nach dem Motto: erst arbeitssuchend, dann nicht vermittelbar und dann ab in die Grundsicherung. Wir brauchen in der Europäischen Union insbesondere für die betroffenen Menschen in Rumänien und Bulgarien bessere Lebensbedingungen. Vor Ort müssen die vorhandenen EU-Hilfen ankommen und die Programme umgesetzt werden. Das zu organisieren und zu unterstützen, ist eine gute Aufgabe für die Europäische Kommission."

Hintergrund:
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte am 10.10.2013 geurteilt, dass arbeitslose EU-Bürger, die schon lange in Deutschland leben, Anspruch auf Hartz IV haben. Diese trifft nach Angaben des Gerichts rund 130.000 Menschen. Bisher sind zur Arbeitssuche einwandernde EU-Bürger von staatlicher Unterstützung ausgeschlossen. Die Kommunen könnten durch diesen Richterspruch stark belastet werden.