Kommunen bei Integrationskosten nicht allein lassen

21.04.2016

Länder müssen steigende Sozialausgaben der Kommunen ausgleichen

Am morgigen Freitag trifft sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder – auch um über Finanzierungsfragen im Rahmen des Integrationskonzeptes zu diskutieren. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Die Kommunen werden trotz aktuell sinkender Flüchtlingszahlen weiter finanziell in erheblichem Maße belastet. Mit jedem positiven Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steigen die Sozialausgaben im Bereich des ALG II – denn in der Regel sind anerkannte Asylbewerber zunächst arbeitslos. Allein bei den Kosten der Unterkunft geht es nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände um rund 600 Millionen Euro jährlich. Die Kommunen dürfen bei diesen zusätzlichen Ausgaben ebenso wenig allein gelassen werden wie bei den Integrationskosten allgemein.

In erster Linie sind die Länder gefordert, den zusätzlichen Finanzbedarf der Kommunen zu decken. Immerhin werden die Länder auch im Gegenzug mit jedem anerkannten Asylbewerber finanziell entlastet, während Bund und Kommunen belastet werden. Die Rufe der Länder nach immer weiteren Hilfen des Bundes werden erst dann glaubwürdig und verständlich, wenn alle Länder tatsächlich ihrer Verantwortung und Verpflichtung gegenüber ihren Kommunen nachkommen. Dazugehört auch eine ungekürzte Weiterleitung der bundesseitig zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend ihrer intendierten Verwendung an die Kommunen."