KPV: Eine gelingende Integration

21.03.2016

KPV: Für eine gelingende Integration müssen die Kräfte jetzt vor Ort gebündelt werden

Deutschland braucht mehr denn je ein schlüssiges Gesamtkonzept für Einwanderung und Integration. Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU (KPV) erarbeitet dazu wichtige Eckpunkte. Der KPV-Bundesvorsitzende Ingbert Liebing MdB und der Vorsitzende des zuständigen KPV-Arbeitskreises Christian Haase MdB stellen die Eckpunkte für eine gelingende Eingliederung in unsere Gesellschaft vor:

„Ob die gewaltige Herausforderung gelingt, die große Zahl von Menschen, die zu uns gekommen sind und bei uns bleiben werden, gut zu integrieren, entscheidet sich vor Ort. Nur klare Zuständigkeiten und eindeutigeVerantwortlichkeiten können dazu führen, dass Integration als persönlicher und familiärer Prozess gelingt.

Die Aufgaben und Leistungen müssen aus Sicht der Betroffenen unter einem Dach gebündelt werden. In einem gemeinsamen Integrationscenter als Anlaufstelle für alle müssen Ausländeramt, Jobcenter, Familienkasse, BAMF, Kinder-und Jugendhilfe, Schule und Berufsausbildung Hand in Hand arbeiten. Auch wo dies nicht möglich ist, muss der Datenaustausch gewährleistet sein und in einer E-Akte zusammengefasst sein.“, so Liebing.

„Wohnsitzauflagen sind zumindest zeitweise für Zuwanderer sinnvoll, damit die Integrationsanstrengungen vor Ort für Wohnen, Kinderbetreuung und Schule nicht ins Leere laufen. Ein Wohnortwechsel macht doch eigentlich nur dann Sinn, wenn die Integration auch auf dem Arbeitsmarkt gelungen ist und der Lebensunterhalt selber bestritten werden kann.

Wir brauchen ein Integrationspflichtgesetz, in dem die Pflichten und Rechte von Staat und Zuwanderern eindeutig festgelegt werden. Diese bilden den rechtlichen Rahmen für verbindliche Eingliederungsmaßnahmen. Wer langfristig hier bleiben will, muss sich verpflichten, die deutsche Sprache zu lernen, die gesellschaftlichen Werte zu achten und die freiheitliche, demokratische Grundordnung zu akzeptieren. Werden Zuwanderer und Flüchtling straffällig, muss sich das auf seinen Aufenthaltsstatus auswirken,“ so Haase.

Hintergrund: Am Freitag, den 18. März 2016 hat der KPV-Bundesvorstand ein Eckpunktepapier beschlossen. Der Arbeitskreis „Einwanderung und Integration“ der KPV hat am 19. Februar 2016 im Rahmen einer Videokonferenz mit Praktikern aus den Gemeinden, Städten und Kreisen die Eckpunkte erarbeitet.