Nächtliches Dauerrotlicht an Windmühlen kann beendet werden

19.06.2015

Windkraftanlagen mit mehr als 100 m Höhe sind mit nächtlichem rotem Dauerblinklicht ausgestattet als Warnung für den Luftverkehr. Auch dann, wenn kein Luftverkehr in der Nähe stattfindet. Da immer mehr große Windmühlen gebaut werden, empfinden immer mehr Menschen dieses nächtliche Blinken als Belastung in der Landschaft. „Dieses nächtliche Rotlicht lässt sich vermeiden“, ist der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing überzeugt. Bereits seit über vier Jahren kümmert er sich um dieses Thema, jetzt sieht er den Durchbruch.

In Berlin präsentierte Ingbert Liebing gemeinsam mit der Firma Enertrag Systemtechnik GmbH das Pilotprojekt einer bedarfsgerechten Befeuerung, mit der ein Windpark im nordfriesischen Langenhorn seit einigen Wochen nachts ohne Dauerblinklicht betrieben wird. Mit einem technischen Radarsystem wird ein Blinklicht erst dann ausgelöst, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. „Ein gewaltiger technischer Fortschritt“, betonte Ingbert Liebing im Rahmen der Veranstaltung vor Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages und Vertretern der Windkraftbranche.

Das Projekt in Langenhorn ist mit einer Ausnahmegenehmigung ermöglicht worden. Damit diese technische Innovation jetzt allgemein in der Fläche eingesetzt werden kann, muss die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) geändert werden. Dafür hat das Bundeskabinett am 20. Mai einen Entwurf beschlossen, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet wurde. Dort ist die Beschlussfassung für Juli vorgesehen. Anschließend kann die Änderung zügig in Kraft treten, wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Norbert Barthle, MdB, jetzt Ingbert Liebing mitgeteilt hat.

Da das System jedoch teuer sei, sei es schwierig, die bedarfsgerechte Befeuerung flächendeckend für bestehende Windparks durchzusetzen oder für neue Windparks verbindlich vorzuschreiben. Eine Lösung sieht Liebing darin, die Ausgleichsgelder zu nutzen: „Bei den Kreisverwaltungen liegen hohe Millionenbeträge brach, die aus Ausgleichszahlungen für Windparks kommen. Insbesondere der Eingriff in das Landschaftsbild muss teuer bezahlt werden. Bisher fehlt es an sinnvollen Ausgleichsmaßnahmen“, erläutert Ingbert Liebing. Wie solle auch der Eingriff in das Landschaftsbild durch Windkraftanlagen ausgeglichen werden? Die Beseitigung der nächtlichen Dauerblinklichter sei ein hervorragender Ausgleich zur Verringerung der Belastung in der Landschaft. Ein Zuschuss aus Ausgleichsmitteln ist deshalb nach Liebings Auffassung ein sinnvoller Investitionsanreiz und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Entlastung der Landschaft.

Wie Liebing weiter erläuterte, gebe es auch alternative technische Systeme, mit denen das gleiche Ziel erreicht werden könne. Sie seien noch in der Erprobung.

Liebing: “Die Technik ist da. Der rechtliche Rahmen wird jetzt angepasst. Dann muss es auch an die Umsetzung gehen, dass tatsächlich das nächtliche Dauerblinklicht beseitigt wird“.