„Sichere Grundlage für Ferienhäuser und -wohnungen muss geschaffen werden!“

17.03.2016

CDU-Abgeordnete Liebing und Gädechens stellen sich hinter Forderungen von Sachverständigen

Schon seit vielen Monaten belastet die Tourismusbranche eine juristische Frage: Sind alle Ferienwohnungen womöglich illegal? Nach Urteilen unter anderem vom Bundesverwaltungsgericht sind Ferienwohnungen in allgemeinen und reinen Wohngebieten nämlich unzulässig. Sollte dieser Zustand langfristig anhalten, gäbe es enorme negative Folgen für den Tourismus in Schleswig-Holstein. Daher sprechen sich die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Ingo Gädechens und Ingbert Liebing schon seit vielen Monaten für eine juristische Klarstellung aus. Nun fand auf Anregung der Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Tourismusausschuss des Bundestags statt, in der mögliche Handlungsoptionen ausgelotet wurden.

„Eine sichere Grundlage im Baurecht für Ferienhäuser und-wohnungen muss geschaffen werden!", erklärt Gädechens. „Darin waren sich auch alle Sachverständigen einig. Dies geht nur über eine Reform der Baunutzungsverordnung, in der dies geregelt wird. Die Anhörung hat deutlich gezeigt, dass wir hier weiter Druck auf SPD-Bauministerin Hendricks ausüben müssen, um schnell zu einer Lösung zu kommen.“ Alle Sachverständigen haben nämlich darauf hingewiesen, dass eine möglichst rasche Verordnungsnovelle durchgesetzt werden müsse, um den aktuellen Schwebezustand zu beenden. „Für die CDU ist dabei ein Punkt in der Umsetzung besonders wichtig, der auch von den Sachverständigen gefordert wurde“, erklärt der CDU-Landesvorsitzende Liebing.„Jede Kommune soll selbst die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob Ferienwohnungen zugelassen werden oder nicht. Damit schaffen wir eine Lösung mit Augenmaß: Während in Gebieten mit Wohnraumproblemen für Einheimische – wie zum Beispiel in Berlin – die Kommune Ferienwohnungen ausschließen kann, bleiben anderenorts Ferienwohnungen wie schon bisher erhalten. Dort, wo es eine Durchmischung gibt, muss dies von der Kommune gesteuert werden können.“

Auf Nachfrage des Abgeordneten Gädechens erklärte ein Vertreter des zuständigen Bundesbauministeriums, dass es nun schnellstmöglich zu einer Novelle der Baunutzungsverordnung kommen soll. Spätestens bis Anfang Sommer sollen der Referentenentwurf und ein Kabinettsbeschluss vorliegen, sodass das parlamentarische Verfahren beginnen kann. „Wir werden beide die Entwicklung genau im Auge behalten und den Druck aufrechterhalten“, sind sich Liebing und Gädechens einig. „Es darf nicht sein, dass ohne Not große Teile des Tourismussektors staatlich verboten werden. Leider hat die zuständige SPD-Ministerin Hendricks bisher nur wenig Interesse an einer schnellen Lösung gezeigt. Daher ist es umso wichtiger, dass die CDU hier konsequent auf eine Änderung des Gesetzeslage pocht.“

Aktuelle Zahlen belegen, wie groß die Bedeutung von Ferienwohnungen und -häusern für den Tourismus in Schleswig-Holstein ist.Insgesamt 45% der Übernachtungen von Urlaubern entfallen auf private oder gewerbliche Ferienwohnungen. Bei 10 Millionen Übernachtungen in privaten Ferienwohnungen pro Jahr wird so ein Umsatz von 719 Millionen Euro generiert. Auch andere Länder – insbesondere Mecklenburg-Vorpommern – sind von der aktuellen Rechtsunsicherheit stark betroffen und streben daher eine Änderung der Baunutzungsverordnung an.