Urteil zur Inklusion – Landesregierung muss jetzt handeln!

25.02.2014

Landesvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB, zum Urteil des Landessozialgerichts zu den Kosten der Inklusion:

Das Urteil des Landessozialgerichts zur Frage, wer die Kosten der Inklusion in den Schulen  trägt, schafft Klarheit. Die Landesregierung muss aber so schnell wie möglich handeln. Konzepte  müssen jetzt gefunden und nicht auf den Sommer verschoben werden. Die Landesregierung  darf ihre Politik der Langsamkeit und Unausgegorenheit nicht auf dem Rücken der betroffenen  Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, der Eltern und der Schulen austragen. Die Kommunen  können und dürfen jetzt nicht zu den Ausputzern für die Versäumnisse der  SPD/Grüne/SSW-Regierung werden. Es zeigt sich, dass der richtige Gedanke der Inklusion von  den politisch Verantwortlichen in Kiel im Schulgesetz konzeptlos und übereilt umgesetzt worden  ist. Das Landessozialgericht hat die Landesregierung bei der Debatte um die Inklusion zurück  auf Los geschickt.